© Foto: Agentur für Arbeit

24 statt 12 Monate Kurzarbeitergeld – Aber nicht für alle

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate verlängert. Wie die Agentur für Arbeit Deggendorf mitteilt, ist das eine Antwort auf die aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Allerdings gilt diese Verlängerung nicht für alle.
Die Verordnung gilt nämlich nur bis Ende dieses Jahres, das heißt: Nur Unternehmen, die bereits in Kurzarbeit sind und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall länger als 12 Monate dauern wird, profitieren davon. Wenn die Verantwortlichen eines Unternehmens einen Verlängerungsantrag für Kurzarbeit stellen, dann müssen sie auch angeben, welche Maßnahmen zur Beendigung der Kurzarbeit durchgeführt werden oder geplant sind. Wenn der Arbeitsausfall 2025 erstmals auftritt, dann gilt weiter die Frist von 12 Monaten.