In Pocking gilt ab sofort ein Alkoholverbot im Stadtpark. Der Stadtrat hat dafür eine entsprechende Verordnung erlassen. Verstöße können mit Platzverweisen und Bußgeldern geahndet werden. Ausnahmen sind aber bei besonderen Anlässen wie dem Bürgerfest möglich. Zusätzlich wurden die Regeln im Park erweitert: So dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung Erwachsener den Park betreten, und das Bootfahren sowie Baden im Stadtparkweiher sind künftig verboten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Sicherheit zu erhöhen und rechtlichen Haftungsrisiken vorzubeugen.

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