© Europatherme Bad Füssing

Bayerischer Heilbäder-Verband äußert sich zu Bettensteuer-Urteil

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Bettensteuer bestätigt – sehr zur Freude des Bayerischen Heilbäder-Verbands mit Sitz in Bad Füssing. Nur staatlich anerkannte Heilbäder und Kurorte dürfen damit weiter zweckgebundene Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erheben. BHV-Präsident Peter Berek spricht von einem so wörtlich „wichtigen Signal“ für die Qualität und die Bedeutung der staatlichen Prädikate. Der Verband vertritt über 70 Heilbäder und Kurorte in Bayern, die im vergangenen Jahr mehr als 23 Millionen Übernachtungen verzeichnet haben.