Weil sie über 125.000 Euro Abgaben, zum Beispiel zur Sozialversicherung oder Pflegeversicherung, nicht bezahlt hat, hat das Regensburger Amtsgericht eine Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte sie in 46 Fällen schuldig gesprochen. Sie war die Betreiberin eines Unternehmens, das sich mit Sortierarbeiten im Lebensmittelgewerbe beschäftigte. Angemeldet war die Firma in Bulgarien – aber dabei habe es sich nur um eine Briefkastenadresse gehandelt, heißt es vom Zoll Landshut. Stattdessen war der Geschäftssitz am Wohnort der Verurteilten. Mehr als zwei Jahre lang, hatte die Frau die Beschäftigten ihres Unternehmens nicht ordnungsgemäß angemeldet.

Foto: lillysmum / pixelio.de