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Bewährungsstrafe für ehemaligen Chef-Denkmalpfleger

Das Amtsgericht München verurteilte den in Passau lebenden Egon Greipl gestern (18.07.) wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 27 Fällen. Die Richterin stellte jedoch fest, dass der 74-Jährige sich nicht persönlich bereichert habe. Ausgestanden ist die leidige Angelegenheit für den ehemaligen bayerischen Generalkonservator allerdings noch nicht: Wie berichtet fordert der Freistaat von ihm 450.000 Euro Schadenersatz. Greipl hatte in seiner Amtszeit nämlich unzulässige Werkverträge mit Beschäftigen abgeschlossen, deshalb musste der Freistaat eine sechsstellige Summe an die Rentenkasse nachzahlen.