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Bistum Passau: Aulingers Amtsverzicht nach Kirchenrecht gültig

Das Bistum Passau hat sich in einer Pressemeldung nun erneut zur Situation im Pfarrverband Hauzenberg geäußert, nachdem der ehemalige Pfarrer Alexander Aulinger zuletzt betont hatte, dass er gerne in seine Gemeinde zurückkehren würde. Die Rückkehr des früheren Hauzenberger Pfarrers Alexander Aulinger in seine ehemalige Gemeinde werde demnach aber nach aktuellem Stand nicht erfolgen. Kirchenrechtlich sei der Amtsverzicht Aulingers gültig. Zivilrechtlich war Aulinger mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Aussagen des Bistums vor dem Landgericht Passau gescheitert. Das Gericht wies den Antrag mangels Dringlichkeit zurück. Aulinger kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen. Das Bistum betont in der Mitteilung, dass es Gesprächsangebote gemacht habe – sowohl an Aulinger als auch an Vertreter der Pfarrgemeinden in Hauzenberg. Weitere Gespräche vor Ort sind demnach geplant. Der frühere Pfarrer wehrt sich weiterhin gegen den Vorwurf des „Fehlverhaltens in der Jugendarbeit“.