Nachdem er bisher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, hat nun im Wiederaufnahme-Prozess um die Bluttat von Freyung der Bruder des Täters doch noch ausgesagt.

Foto: lillysmum / pixelio.de
Nachdem er bisher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, hat nun im Wiederaufnahme-Prozess um die Bluttat von Freyung der Bruder des Täters doch noch ausgesagt.