Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Deggendorf und des Amtsgerichts Viechtach aufgehoben. Es geht dabei um den Fall eines volljährigen, behinderten Kindes. Die junge Frau wollte ihre Mutter als Betreuerin einsetzen – die Gerichte in Viechtach und Deggendorf haben das aber abgelehnt und einen Berufsbetreuer bestellt. Der Grund: Mitteilungen Dritter, dass die Mutter als Betreuerin nicht geeignet sei. Genau das kritisiert aber der Bundesgerichtshof. Dadurch hätten die Gerichte nämlich die Amtsermittlungspflicht verletzt, es hätte nämlich eine persönliche Anhörung geben müssen. Jetzt geht der Fall zurück an Landgericht.
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