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Cannabis im Straßenverkehr – Fragen bleiben offen

Knapp einen Monat ist der Konsum von Cannabis jetzt legal – jedoch gibt es noch offene Rechtsfragen. So zum Beispiel beim Thema: Cannabis im Straßenverkehr. Laut Verkehrsanwältin Johanna Altmannshofer aus Pocking gilt in Bayern derzeit noch folgender Maßstab:

Das Bundesverkehrsministerium will jetzt einen bundesweit einheitlichen Grenzwert durchsetzen. Hier darf der THC-Gehalt im Blut dann maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter betragen. Dazu gilt ein vollständiges Alkoholverbot.