Wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz hat das Amtsgericht Deggendorf gestern (08.01.) eine Dönerladen-Betreiberin schuldig gesprochen. Der 37-Jährigen wurde vorgeworfen, verunreinigte sowie irreführend gekennzeichnete Lebensmittel verkauft zu haben – laut Mediengruppe Bayern wurden etwa Lebensmittel in schmutzigen Behältern gelagert, Fliegen in der Lake des Weichkäses entdeckt und Fleischprodukte falsch benannt. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro verurteilt.
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