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Gericht: Fischotter dürfen nicht mehr getötet werden

Diese Nachricht wird Teichbesitzer gar nicht freuen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Verordnung vorläufig gekippt, wonach Fischotter in Ausnahmefällen getötet werden dürfen. Das Gericht in München gab gestern (30.11.) den Eilanträgen von drei Umweltverbänden statt. Seit August war die Sondergenehmigung zum Töten der eigentlich streng geschützten Fischotter auch in Niederbayern gültig. Die Tiere richten nämlich in Fischteichen oft große Schäden an.