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Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung: Stadt Passau trifft Vorbereitungen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Um entsprechende Kapazitäten zu schaffen, bereiten die Kommunen sich bereits jetzt vor – wie zum Beispiel die Stadt Passau.

Daher ist das heute (09.05) auch Thema im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Passau. Es soll geschaut werden, wo bis 2026 die räumlichen und personellen Kapazitäten angepasst werden müssen, damit eine flächendeckende Ganztagesbetreuung möglich ist. Bereits jetzt gibt es für 70 Prozent der Grundschulkinder in Passau ein Ganztagesangebot. Zwei Grundschulen haben aktuell noch keinen eigenen Hort. Ab 2026 startet der gesetzliche Anspruch auf Ganztagesbetreuung bei Schulkindern. Bis 2029 kommt dann jedes Jahr ein weiterer Jahrgang dazu.