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Grünlandflächen dürfen länger gewalzt werden

Wiesen nördlich der Donau dürfen noch bis einschließlich 8. April gewalzt werden. Das hat die Regierung von Niederbayern heute mitgeteilt. Die Erlaubnis gilt allerdings nicht für Wiesenbrütergebiete. Die Regelung betrifft die Landkreise Passau, Deggendorf, Regen, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen, sofern sich die betreffenden Grünlandflächen nördlich der Donau befinden. Normalerweise dürfen Wiesen nur bis 15. März gewalzt werden. Wegen der anhaltenden Bodenfeuchte wurde diese Frist jetzt aber verschoben. Das Walzen von Grünland im Frühjahr dient zur Rückverfestigung des Bodens nach dem Frost, zur Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen.