Unternehmen in Bayern können ab sofort die sogenannte Bayerische Energie-Härtefallhilfe beantragen. Darauf weist die IHK Niederbayern hin. Damit sollen Unternehmen, Landwirte und Soloselbstständige entlastet werden, die durch die hohen Energiepreise um ihre Existenz bangen müssen. Wer die Hilfen bekommt, entscheidet dann eine Härtefallkommision. Aber auch hier gibt es ein paar Vorrausetzungen, so müssen zum Beispiel die gezahlten Energiepreise im vergangenen Jahr mehr als doppelt so hoch wie 2021 gewesen sein. Und die Preissteigerung muss höher als der erwartete Jahresgewinn ausfallen. Der Förderantrag kann über den Freistaat Bayern gestellt werden, die IHK unterstützt bei Fragen.
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