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Haftbefehl trotz Namenswechsel vollstreckt

Ein Namenswechsel hat einen 36-Jährigen nicht vor dem ausstehenden Haftbefehl geschützt. Beamte der Passauer Grenzpolizei kontrollierten den Mann gestern (28.10.) Abend auf der A3 bei Passau. Erst wies er sich mit einem neuwertigen Ausweisdokument aus. Eine Überprüfung in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass es sich um einen sogenannten Namenswechsler handelte: Unter seinen früheren Personalien bestand ein Haftbefehl, den der Mann durch die Zahlung eines mittleren vierstelligen Betrags abwenden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterfahren.