Das Verwaltungsgericht Regensburg sucht neue ehrenamtliche Richter – und das betrifft auch unseren Bezirk. Weil das Verwaltungsgericht nicht nur für die Oberpfalz, sondern auch für Niederbayern zuständig ist, müssen alle niederbayerischen Städte und Landkreise eine Liste mit jeweils acht Bewerbern für das Amt des ehrenamtlichen Richters ab der kommend Amtszeit vorlegen. Jeder, der das 25. Lebensjahr beendet und während des letzten Jahres vor dessen Wahl ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks gehabt hat und die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann sich für das Amt des Ehrenamtlichen Richters bewerben. Diese wirken bei der Urteilsfindung des Verwaltungsgerichtes in gleichem Umfang wie Berufsrichter mit. Sie sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung widerspiegeln. Bewerben können sich Interessierte bei ihrem jeweiligen Landratsamt. Sobald die Bewerbungen eingegangen sind, wird der Kreistag über die Liste abstimmen.
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