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Kein jahreszeitliches Befahrungsverbot auf dem Schwarzen Regen

Nachdem der Landkreis Regen gewerbliche Kanufahrten auf dem Schwarzen Regen aus Naturschutzgründen eingeschränkt hat, kommen nun auch auf private Kanufahrer strengere Regeln zu. Wie das Landratsamt mitteilt, dürfen sie nur auf dem Fluss fahren, wenn der einen Mindestpegel von 70 Zentimetern hat und höchstens 21,5 Grad warm ist. Ein komplettes Befahrungsverbot in den Brut- und Laichzeiten geschützter Vögel und Fische vom 1. April bis zum 15. Juli wird es dagegen nicht geben. Allerdings kommt ein Verbot von Stand-Up-Paddlern auf dem Schwarzen Regen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Mai, ausgenommen ist lediglich der Bereich Zwiesel.