© Pixabay

Keine Einigung im Bratwurst-Prozess

Darf eine in Niederbayern produzierte Bratwurst wie eine original Nürnberger Rostbratwurst aussehen? Das Landgericht München hat sich gestern mit dieser Frage auseinandergesetzt. Der Schutzverband Nürnberger Bratwurst hatte, wie berichtet, gegen einen Hersteller aus Geiselhörig geklagt, weil dieser unter der Bezeichnung «Mini Rostbratwürstchen» Bratwürste auf den Markt gebracht hatte, die hinsichtlich Größe und Aussehen den Nürnbergern ähnlich seien. Eine Entscheidung ist gestern allerdings noch nicht getroffen worden: Diese wird das Gericht erst am 7. Mai verkünden, da die Prozessparteien sich bisher nicht auf einen Vergleich einigen konnten.