Bei einer bundesweiten Kontrolle gegen Schwarzarbeit in der vergangenen Woche hat der Zoll auch in niederbayerischen Hotels und Gaststätten geprüft. Laut Hauptzollamt Landshut wurden dabei über 150 Beschäftigte befragt. Ergebnis: 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren – vor allem wegen Mindestlohn-Verstößen und fehlender Ausweispapiere. In drei Fällen laufen Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts. Außerdem müssen die Zöllner in mehr als 60 Fällen nachermitteln und die Angaben der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Betriebe abgleichen.
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