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Kontrolle gegen Schwarzarbeit deckt Missstände auf

Bei einer bundesweiten Kontrolle gegen Schwarzarbeit in der vergangenen Woche hat der Zoll auch in niederbayerischen Hotels und Gaststätten geprüft. Laut Hauptzollamt Landshut wurden dabei über 150 Beschäftigte befragt. Ergebnis: 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren – vor allem wegen Mindestlohn-Verstößen und fehlender Ausweispapiere. In drei Fällen laufen Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts. Außerdem müssen die Zöllner in mehr als 60 Fällen nachermitteln und die Angaben der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Betriebe abgleichen.