In Bayern treten ab August neue Regeln für die Ladenöffnungszeiten in Kraft. Das heute im Landtag beschlossene Ladenschlussgesetz erlaubt künftig längere Öffnungen an Werktagen – bis zu acht Mal im Jahr sogar bis Mitternacht. Außerdem dürfen Geschäfte vier Mal jährlich eigenständig bis 24 Uhr offen bleiben.
Kleine, personalfreie Supermärkte unter 150 Quadratmetern dürfen künftig sogar rund um die Uhr öffnen – auch an Sonn- und Feiertagen.
Der Handelsverband Bayern begrüßt die Reform grundsätzlich. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff sagte uns im Unser Radio Interview:
Ein Kritikpunkt bleibt: Die Zahl verkaufsoffener Sonntage bleibt auf vier pro Jahr beschränkt. Das neue Gesetz gilt ab dem 1. August.