Im Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Deggendorf und dem Freistaat Bayern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch keine Entscheidung getroffen. Stattdessen will das Gericht das Urteil nach der gestrigen (18.04.) Verhandlung schriftlich zustellen. Ein Gerichtssprecher sagte, der Senat werde in den nächsten zwei Wochen den Tenor niederlegen und danach die Urteilsgründe abfassen. In dem Streit geht es wie berichtet um eine barrierefreie Spezialtür für eine körperbehinderte Lehrerin an einer Deggendorfer Schule. Der Verwaltungsgerichtshof muss klären, ob der Freistaat als Personalaufwandsträger oder der Landkreis Deggendorf als Schulaufwandsträger die 28.000 Euro teure Tür bezahlen muss. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht den Freistaat zur Zahlung verurteilt, aber eine Berufung zugelassen.
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