In Landshut steht der stellvertretende Leiter der Justizvollzugsanstalt im Verdacht, sich während der Corona-Pandemie unrechtmäßig staatliche Hilfen erschlichen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er von Anfang 2021 bis Mitte 2022 für private Zwecke Corona-Gelder in einem mittleren fünfstelligen Bereich erhalten haben. Die Anklage wurde bereits im Mai erhoben, der Mann ist inzwischen suspendiert. Die Ermittler prüfen außerdem ein mögliches Disziplinarverfahren, das nach Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt werden soll. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht Landshut entscheidet nun, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
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