Was haben ein Luftdruckgewehr und ein Teelicht gemeinsam? Eigentlich nichts – außer im jüngsten Pressebericht der Polizeiinspektion Vilshofen. Ein 55-jähriger Ortenburger hat Anzeige erstattet. Er hatte auf einem Online-Portal ein Luftgewehr bestellt und dafür einen vierstelligen Betrag überwiesen. Kurz darauf kam ein Paket, und darin befand sich nicht das bestellte Gewehr, sondern – ein Teelicht. Eine versehentliche Verwechslung ist so ziemlich ausgeschlossen, stattdessen geht die Polizei von einem handfesten Betrug aus.
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