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Meldepflicht für Arbeitgeber

Die Agentur für Arbeit Deggendorf erinnert Arbeitgeber an die Meldepflicht in Sachen „schwerbehinderte Arbeitnehmer“. Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die sich nach der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote richtet. Die wird dann wiederum zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Bis zum Monatsende haben Unternehmen Zeit, ihre Beschäftigungsdaten bei der jeweiligen Agentur für Arbeit anzugeben.