Nach Geiselnahme in Straubing: Staatsanwaltschaft fordert bis zu 14 Jahre, Verteidigung maximal 5,5 Jahre

Im Prozess um eine Geiselnahme am Bezirkskrankenhaus Straubing soll in der kommenden Woche das Urteil fallen. Für die vier Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft zwischen 9,5 und 14 Jahre Haft, für zwei von ihnen eine Sicherungsverwahrung, für einen die Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Verteidigung sieht dagegen nur einen minderschweren Fall und beantragte Strafen von maximal 5,5 Jahren – ohne die anschließende Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer Psychiatrie.