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Nach Klage aus Straubing: Mehr Lohn für Gefängnisinsassen

Mehr Gehalt für Häftlinge! Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass es in deutschen Gefängnissen eine Lohnerhöhung für die Arbeit er Gefangenen geben muss – wegen einer Klage aus Niederbayern. Geklagt hatten zwei Häftlinge, einer aus der JVA Straubing und einer aus Nordrhein-Westfalen. In Bayern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht, des Stundenlohn dafür liegt zwischen 1,38 Euro und 2,29 Euro – Das entspricht einem Monatsverdienst von unter 200 Euro. Das Gericht begründet das Urteil unter anderem damit, dass die Gefangenen mit so wenig Geld während der Haftzeit keine Schulden abbauen oder ihre Familien unterstützen könnten. Wie hoch das Gelt Inhaftierten in Bayern künftig sein wird, ist aber noch nicht klar, denn das Strafvollzugsgesetz ist Ländersache. Die Bundesweite Gefangene-Gewerkschaft fordert eine Anhebung der Löhne auf Mindestlohn-Niveau.