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Passauer Jura-Professor: „Heizungsgesetz verstößt gegen Grundgesetz!“

Die Debatte um das geplante Heizungsgesetz hält an. Auch an diesem Wochenende wollen SPD, Grüne und FDP wieder verhandeln. Derweil lässt ein Gutachten aus Niederbayern Aufhorchen, das das Gesetz als teilweise verfassungswidrig einstuft. In Auftrag gegeben hat das Gutachten Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern. Der Passauer Juraprofessor Meinhard Schröder kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Gesetz in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. So würden Eigentümerinnen und Eigentümer unter 80 Jahren völlig anders behandelt als ältere, indem sie zum Heizungstausch verpflichtet würden. 79-Jährige mit schmaler Rente müssten also im Extremfall ihr Häuschen verkaufen, während Wohlhabende 80-Jährige weiter mit Öl und Gas heizen dürfen, so Aiwanger.