Wird der Jugendschutz in Geschäften, Getränkemärkten und Tankstellen eingehalten? Um das zu prüfen, fanden im Landkreis Rottal-Inn zuletzt Testeinkäufe statt. Eine 17-Jährige und ein 16-Jähriger fungierten als Freiwillige und konnten in vier von fünf Geschäften Alkohol kaufen. Tabakwaren wurden den Jugendlichen jedoch nicht verkauft, genauso wenig durften die Testeinkäufer eine Spielehalle betrete. Die Geschäfte, die sich nicht nach an den Jugendschutz gehalten haben, erwartet jetzt ein Bußgeld.
Foto: Fotolia / Jürgen Fälchle
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