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Teillegalisierung von Cannabis – Rauchen an öffentlichen Orten?

Kiffen an der Innpromenade Passau: Wenn es nach Stadtrat Andreas Dittlmann geht, bleibt das trotz Teillegalisierung auch weiterhin verboten. Da etwa im Bereich des ZOB und des Klostergartens auch das Trinken von Alkohol nicht erlaubt sei, solle dasselbe für den Cannabis-Konsum gelten, berichtet die Mediengruppe Bayern. Demzufolge sei der Vorschlag Dittlmanns, Spielgeräte entlang der Promenade aufzustellen. An Spielplätzen ist der Konsum von Cannabis nämlich verboten.