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Zum Muttertag: Ausnahmeregel für Blumengeschäfte

Der Muttertag ist gerettet – zumindest für alle, die Blumen gerne auf den letzten Drücker kaufen. Wie die Industrie- und Handelskammer Niederbayern mitteilt, hat die bayerische Staatsregierung auch heuer eine Ausnahmebewilligung erteilt. Damit dürfen Blumengeschäfte am Muttertag, also morgen (12.05.), von 8:00 bis 12:00 öffnen. Die Ausnahmeregel gilt für Geschäfte, in denen der Verkauf von Blumen mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes ausmacht.