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Frau bekommt falschen Pfändungsbeschluss – fällt aber nicht darauf rein

Mit einer neuen Betrugsmasche versuchen Unbekannte gerade mal wieder in Niederbayern abzuzocken. Eine Frau aus Kirchdorf am Inn hatte per Post einen Pfändungsbeschluss von 965 Euro erhalten, weil sie angeblich bei einem telefonischen Lotteriegewinnspiel teilgenommen hatte. Der Pfändungsbeschluss ist von einem vermeintlichen Obergerichtsvollzieher aus Frankfurt ausgestellt. Die 57-Jährige zahlte nicht und ging zur Polizei. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung. Der genannte Obergerichtsvollzieher existiert überhaupt nicht.