In Deggendorf sorgt die bayernweite Sonderregelung zum kostenlosen Parken für Elektroautos derzeit für Verwirrung. Zwar dürfen E-Autos grundsätzlich bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkflächen stehen – allerdings nur im Rahmen der jeweils ausgeschilderten Höchstparkdauer. Wer diese überschreitet, riskiert einen Strafzettel. Die Stadt Deggendorf verweist dabei auf ihre geltende Parkverordnung: Die Höchstparkdauer bleibe verbindlich – auch für E-Autos. Hinweise darauf gebe es unter anderem direkt an den Parkscheinautomaten. Seit Mai kontrolliert das Ordnungsamt verstärkt – laut Mediengruppe Bayern waren zehn Prozent aller Strafzettel in den letzten Wochen auf überzogene Parkzeiten von E-Autos zurückzuführen.

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