Die am 13. August 2025 ausgesprochene Abkochanordnung für das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau ist nach Vorliegen der entsprechenden negativen Proben aufgehoben. Es liegen keine bakteriellen Verunreinigungen mehr vor. Von der Entwarnung betroffen sind neben dem Stadtgebiet Passau auch die in der Anordnung vom 13. August genannten Teilbereiche der Gemeinden Tiefenbach, Salzweg und Windorf.
Da noch einzelne Probenergebnisse ausstehen, muss das Trinkwasser in folgenden Versorgungsgebieten weiter abgekocht werden (Stand Samstag, der 16.08.2025):
- Abgekocht werden muss noch Am Reitholz, Eben, Edlpoint, Eglsöd, Gaisbruck, Giglmörn, Greil (Ortenburg), Großhochleiten, Haid, Haimbuch, Hilgen, Hochreut, Holzhäuser, Kallöd, Kothwies, Laufenbach, Mahd, Marterberg, Mitterfeldstr. 17 – 50, Primsdobl, Rammelsbach (Ortenburg) Reichsach, Sandbach, Reit bei Seestetten, Salzmann, Scheunöd, Strenn, Waldholf.
Wichtiger Hinweis für Verhalten nach Entwarnung:
Hauseingangsfilter: Rückspülung empfehlenswert; bei Betrieb von Enthärtungsanlagen, sollte eine manuelle Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten entsprechend den Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden. Sonstige im Haushalt verwendetet leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Trinkwasseraufbereitungsfilter sollten ebenfalls nach Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden, ggf. sollte das Filterelement zur Gänze ersetzt werden.
Quelle: Landkreis Passau
- Für das übrige Versorgungsgebiet Vilshofen besteht Entwarnung
- Teilbereich Markt Ortenburg:
- Abgekocht werden muss noch in Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), Rammelsbach 3, Rammelsbach 4/4 a, Rammelsbach 5 und Rammelsbach 6