Hat ein 20-Jähriger den Blitzer an der B11 gestohlen oder nicht? Um diese Frage ging es gestern im Jugendgericht am Amtsgericht Viechtach. Der Vorwurf lautete Diebstahl, Sachbeschädigung und Störung eines öffentlichen Betriebs. Der Angeklagte gab an, das Blitzgerät noch in der Nacht, als er selbst geblitzt wurde, über die Leitplanke geworfen zu haben – und nicht erst Tage später am Fundort abgelegt zu haben. Nur im zweiten Fall sei der Tatbestand Diebstahl erfüllt. Da ihm das nicht bewiesen werden konnte, wurde der 20-Jährige nur in den anderen beiden Fällen schuldig gesprochen. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss sowohl 200 Sozialstunden leisten als auch für die Blitzer-Reparaturkosten in Höhe von über 20.000 Euro aufkommen.
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