Nachdem im September 2024 ein Gebäude im benachbarten oberösterreichischen Schärding eingestürzt ist, bleibt das Strafausmaß gegen den Hausbesitzer bestehen. Das hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich jetzt entschieden. Der Hauseigentümer hatte Beschwerde gegen eine Verwaltungsstrafe von 100.000 Euro eingelegt, zur der er wegen Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz verurteilt wurde. Er hatte angegeben, dass im Straferkenntnis keine oder falsche Angaben über die angeblichen Tatzeitpunkte enthalten sein. Im Dezember wurden der Hausbesitzer und Bauleiter außerdem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
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