Ein sogenannter Pool-Arzt aus Waldkirchen soll eine Vielzahl von Leistungen wie Hausbesuche abgerechnet – die aber eigentlich nie durchgeführt haben. Am Montag soll jetzt das Urteil im Prozess gegen den Mann fallen. Als Poolarzt hatte er Bereitschaftsdienste übernommen und diese mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet. Der KVB sollen dadurch rund 1,4 Millionen Euro entstanden sein – dazu kommt, dass er in einem Fall eine Patientin sexuell genötigt haben soll. Die Anklage fordert wegen des Betrugs und Übergriffs unter anderem 6 Jahre und 9 Monate Haft sowie ein vierjähriges Berufsverbot. Die Verteidigung plädiert für eine drei Jahre kürzere Haftstrafe.
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