Eigentlich hätte das Münchner Landgericht gestern (07.05.) entscheiden sollen, ob ein niederbayerischer Hersteller „Mini Rostbratwürstchen“ verkaufen darf. Doch die Urteilsverkündung ist verschoben worden, und zwar auf den 13. Juni. Wie berichtet hat der Schutzverband Nürnberger Bratwurst gegen den Hersteller aus Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen geklagt. Der Verband sieht eine Verwechslungsgefahr – und das nicht nur wegen der Bezeichnung, sondern auch, weil die niederbayerischen Bratwürste den original Nürnbergern sehr ähnlich sehen.
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