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Urteil im Frauenauer Brandstifter-Prozess

Ein Feuerwehrmann als Brandstifter – mit einem solchen Fall aus dem Landkreis Regen hatte sich das Landgericht Deggendorf in den vergangenen Wochen zu beschäftigen. Jetzt ist das Urteil gefallen. Das Urteil lautet: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Sachbeschädigung, Brandstiftung und versuchter Brandstiftung. Es ging wie berichtet um zwei Brände im Herbst 2022, die der 29-jährige Frauenauer gelegt haben soll. Vom gewichtigsten Vorwurf „schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ sprach das Gericht den Feuerwehrmann dagegen frei. Begründung: hier würden sowohl die Spuren als auch das Motiv fehlen. Ein Ehepaar aus der Nachbarschaft hatte damals Rauchvergiftungen erlitten. Das Urteil gegen den Feuerwehrmann ist noch nicht rechtskräftig.