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Urteil in „Kollekten-Affäre“ – Pfarrer muss knapp 40.000 Euro zahlen

In der sogenannten „Kollekten-Affäre“ von Waldkirchen ist gestern (9.2.) das Urteil gegen einen ehemaligen Pfarrer gefallen. Das Amtsgericht Freyung ist überzeugt, dass der Geistliche Gelder veruntreut hat, die bei Beerdigungen oder Hochzeiten als Spende gesammelt worden waren. Deshalb wurde er wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 13.200 Euro verurteilt. Außerdem muss er der Kirchenstiftung 26.000 Euro zurückzahlen. 2019 hatte die Kirchenstiftung Waldkirchen Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen entdeckt, und den damaligen Stadtpfarrer angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.