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Urteil zur Bluttat in Grafenau: 9 Jahre Freiheitsstrafe – Verteidigung will wohl in Revision gehen

Im Prozess gegen eine 26-Jährige, die im Juni ihren damaligen Partner getötet haben soll, ist jetzt das Urteil gefallen: 9 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht wies damit die Argumentation der Verteidigung zurück, die Angeklagte habe in Notwehr gehandelt. Die Gewalttaten in der Vergangenheit habe es nicht gegeben. Das Gericht sieht aber auch, dass die Frau keinen Tötungsvorsatz gehabt habe – deswegen handele es sich um Körperverletzung mit Todesfolge.