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Wegen „Newcastle-Krankheit“: Teile des Landkreises Landshut in Überwachungszone

Nachdem in den Landkreisen Erding und Mühldorf die sogenannte „Newcastle-Krankheit“ in Geflügelbeständen festgestellt worden ist, gehört auch ein Teil Niederbayerns zur Überwachungszone. Betroffen sind Teile des Landkreises Landshut. Sowohl für private als auch gewerbliche Geflügelbestände gilt eine Impfpflicht, betont das Landratsamt. Die Newcastle-Krankheit betrifft vor allem Hühner und Puten – die Erkrankung verläuft in den meisten Fällen tödlich. Die gute Nachricht für den Menschen: Es besteht laut Landratsamt in der Regel keine Gefahr, sich anzustecken.