Der Zoll hat bundesweit Kontrollen im Baugewerbe durchgeführt – auch bei uns in Niederbayern. Wie das Hauptzollamt Landshut mitteilt, sind in über 40 Fällen im Bezirk umfangreiche Nachermittlungen notwendig. Die erhobenen Daten vor Ort müssen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. In drei Fällen haben die Zollbeamten drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz oder weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse gefehlt haben oder undurchsichtig waren.
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